Der eLeu ist der Elternrat der Schule Leutschenbach. Jede Klasse wählt ein bis zwei Elternvertreter:innen, die Anliegen und Fragen der Eltern in die Vollversammlungen einbringen und Informationen aus den Sitzungen zurück in die Klassen weitergeben.
Zweimal im Jahr findet eine Vollversammlung statt. Bei dieser treffen sich alle eLeu-Vertreter:innen mit Schulleitung, und Leitung Betreuung. Gemeinsam planen wir Schulaktivitäten wie das Schulfest oder den Flohmarkt und organisieren beispielsweise einen Selbstverteidigungskurs oder Elternschulungen zum Thema Mobbing und Social Media.
Für einzelne Anlässe bilden wir Organisationskomitees, in denen alle Eltern mitmachen können – beim Planen, Aufbau oder der Unterstützung bei der Durchführung.
So können Eltern das Schulleben aktiv und konkret mitgestalten.
Sie möchten dem Elternrat beitreten und uns unterstützen? Kommen Sie einfach zur nächsten eLeu-Vollversammlung (siehe Termine), melden Sie sich beim Vorstand (vorstand@e-leu.ch) oder über das Kontaktformular der Schule Leutschenbach.
Gesetzliche Grundlagen und Reglement
Das Reglement des Elternrats der Schule Leutschenbach, Januar 2014 (PDF) bildet die Basis für den eLeu und fusst auf den kantonalen und städtischen Vorgaben.
Die allgemeine Elternmitwirkung hat verbindliche, gesetzliche Grundlagen. Sie wird durch das kantonale Volksschulgesetz (§55 VSG) und die Volksschulverordnung (§65 VSV) vorgegeben.
Die Elternmitwirkung ist im städtischen Organisationsstatut (Art. 24 Verordnung über die geleiteten Volksschulen in den Schulkreisen der Stadt Zürich) sowie im Elternreglement der Stadt Zürich ausgeführt.
Die rechtlichen Grundlagen des E-Leus bildet das Reglement des Elternrats der Schule Leutschenbach, Januar 2014 (PDF).